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Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung
(BMF) - Das BMF teilt mit, daß eine Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten nur dann der Einkommensteuer unterliegt, wenn sie im Rahmen einer der im Einkommensteuergesetz taxativ aufgezählten Einkunftsarten zufließt.
Im Hinblick darauf, daß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG auf ausländische Stiftungen nicht anwendbar ist und § 29 Z 1 EStG Einmalzahlungen nicht erfaßt, ist eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung in Österreich nicht einkommensteuerbar. (