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Interessentenbeitrag OÖ
• Ein privates Ambulatorium für physikalische Therapie hat den oberösterreichischen Interessentenbeitrag mit dem für Krankenanstalten geltenden Prozentsatz zu leisten - (§ 33 Abs. 1 Oö. TourismusG 1990), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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