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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite 11

Bescheid: Hinterlegung

Die Hinterlegung eines Bescheides ist rechtskräftig, wenn der Bescheid eine falsche Adresse aufweist, der Postzusteller aber die Zustellung an der ihm bekannten richtigen Adresse versucht hat - (§ 17 ZustellG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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