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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite T 21

VfGH entscheidet demnächst über die Mindest-KöSt

Beim Höchstgericht sind über 11.000 Beschwerdefälle eingelangt

(apa) - Am 23. Jänner wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die weitere Gültigkeit der Mindest-Körperschaftssteuer (KöSt) entscheiden, die mit den Strukturanpassungsgesetzen im Vorjahr in Höhe von 50.000 S festgesetzt wurde. Beim Höchstgericht sind über 11.000 Beschwerdefälle dazu eingelangt. Bis zum Verhandlungstag - Beginn ist um 10 Uhr - können aber noch weitere Beschwerden beim VfGH vorgebracht werden.

Der VfGH hat für die Mindest-KöSt im Zuge seiner im Jänner eingeschobenen Zwischensession eine öffentliche Verhandlung anberaumt, was nur bei besonders gravierenden Causen der Fall ist. Die Regierung wird durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und durch den Steuerexperten des Finanzministeriums, Peter Quantschnigg, vertreten. Von den Antragstellern für die Aufhebung der Mindest-KöSt werden einige wenige exemplarisch zur Verhandlung eingeladen.

Wenn der VfGH die Mindest-KöSt zur Gänze aufhebt, verliert der Finanzminister für das Budget bis zu zwei Mrd. S, bestätigte Quantschnigg. Dazu müßte die Republik voraussichtlich auch für die Verfahrenskosten in Höhe von rund 200 Mio. S aufkommen. Es könnte aber au...

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