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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite 11

Betriebsaufgabe

Bei Verpachtung eines Betriebes liegt Betriebsaufgabe dann vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verpächter selbst diesen Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird - (§ 24 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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