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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 146

Familienbeihilfe: Anspruch

  • Die Familienbeihilfe steht dem Ehemann nicht zu, wenn er während des Scheidungsverfahrens nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung mit der Ehegattin und dem Kinde wohnt. - (§ 2 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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