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Einkommensteuer - Veräußerungsforderung
Veräußerungsforderung (§ 24 EStG)
Bei Veräußerung eines Betriebes ist die Kaufpreisforderung nach dem Umständen im Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln. Später eintretende Umstände (Veräußerung der S. K 35Fachzeitschriften war rückläufig) können nicht rückwirkend zu einer Verminderung der Forderung führen ().
Anmerkung: Da Veräußerungsgewinne i. d. R. nicht mehr dem halben Steuersatz unterliegen, ist diese Frage nicht mehr von so großer Bedeutung.