Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite K 35
Einkommensteuer - Beteiligungshöhe
Beteiligungshöhe (§ 31 EStG)
Gewähren die Gesellschafter einer Gesellschaft Darlehen, so muß auch für die Einkommensteuer (Beteiligungshöhe) beachtet werden, daß nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital zur Verfügung gestellt worden ist (BFH , VIII R 23/93 in BB 1997, 2415).