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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite R 145
Eingabe: Gebührenpflicht
Für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist es ohne Belang, ob die Behörde auf das Schriftstück hin tätig geworden ist. - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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