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Einkommensteuer - Dienstwohnung bei Notar
Dienstwohnung bei Notar (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wird eine 150 m2 große Wohnung durch fünf Jahre privat genutzt, dann liegt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG kein Betriebsvermögen vor. Dies gilt auch für den Fall, daß die Wohnung einem Substituten als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden soll, da Dienstwohnungen bei Betrieben mittlerer Größe nicht üblich sind (LS 60/97 in FJ 1997, 255).