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Umsatzsteuer - Leistungsaustausch
Leistungsaustausch (§ 1 UStG)
Als Entgelt für die Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft kommt auch die Übernahme von Schulden des Gesellschafters durch die Gesellschaft in Betracht, wenn der einbringende Gesellschafter dadurch wirtschaftlich entlastet wird. Damit kann in einer Rechnung an die Gesellschaft eine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden (BFH , V R 67/94 in BB 1997, 2253).