Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Sterbegeld von Rechtsanwaltskammer
Sterbegeld von Rechtsanwaltskammer (§ 22 EStG)
Ein an die Witwe eines Rechtsanwaltes bezahltes Sterbegeld ist als Einkünfte nach § 22 zu werten, da diesem Entgelt kein Pensionscharakter zukommt. Damit ist eine Versteuerung nicht nach § 67 Abs. 6 mit 6%, sondern nur mit dem normalen Tarif im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung möglich ().