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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 33

Einkommensteuer - Dachboden von gemischt genütztem Gebäude

Dachboden von gemischt genütztem Gebäude (§ 4 Abs. 1 EStG)

In die Aufteilung der betrieblichen und privaten Flächen eines gemischt genutzten Gebäudes ist ein unausgebauter und nicht isolierter Dachboden, auch wenn er zu beleuchten ist, nicht einzubeziehen ().

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