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Ansatz von Rückstellungen in der Aufgabebilanz
(BMF) - In der Aufgabebilanz können Rückstellungen nach den hiefür geltenden Regeln eingestellt werden. Danach sind z. B. rückstellungsfähig Honorare für die Erstellung der letzten Jahresabschlüsse oder der Aufgabebilanz.
Hingegen haben nach Ablauf des Jahres der Betriebsaufgabe eintretende Ereignisse auf den Aufgabegewinn keine Auswirkung. Die neu eintretenden Umstände führen u. U. zu nachträglichen positiven oder negativen Einkünften gemäß § 32 Z 2 (). Demnach sind z. B. (Steuer-)Beratungskosten von künftigen abgabenbehördlichen Prüfungen (Betriebs-, Lohnsteuerprüfung) in der Aufgabebilanz nicht rückstellungsfähig (); gleiches gilt für Kosten i. Z. m. einem nach dem Aufgabestichtag in Gang gesetzten Rechtsmittelverfahren. (