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GrESt: Befreiung
Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Errichtung von Arbeiterwohnstätten konnte der Erwerber des Grundstückes nur beanspruchen, wenn er selbst die benützbare Arbeiterwohnstätte errichtete. - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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