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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite R 145

Getränkesteuer OÖ

  • Die entgeltliche Abgabe von Getränken durch eine Gesellschaft, welche die Aufstellung von Heißgetränkeautomaten in verschiedenen Betrieben durchführt, ist nicht als Personalverpflegung von der Getränkesteuer befreit. - (§ 3 lit. d OÖ Gemeinde-GetränkesteuerG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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