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Getränkesteuer OÖ
Die entgeltliche Abgabe von Getränken durch eine Gesellschaft, welche die Aufstellung von Heißgetränkeautomaten in verschiedenen Betrieben durchführt, ist nicht als Personalverpflegung von der Getränkesteuer befreit. - (§ 3 lit. d OÖ Gemeinde-GetränkesteuerG), (Abweisung)
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