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Einkommensteuer - Außergewöhnliche Belastung
Außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Die Kosten für einen Spitalsaufenthalt können nur von dem Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der sie getragen hat, wenn die Ehegattin über keine oder nicht ausreichend hohe Einkünfte verfügt. Nur für den Fall, daß der Ehegatte das Geld nur vorgestreckt hat, können die später an den Ehegatten rückbezahlten Spitalskosten im Zeitpunkt der Rückzahlung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (LS 63/97 in FJ 1997, 256).