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SWK 22, 1. August 1996, Seite R 67

Familienbeihilfe: Anspruch

Die stationäre Krankenbehandlung eines Kindes in einem Krankenhaus ändert nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern; es besteht deshalb der Anspruch auf

Familienbeihilfe – (§ 5 Abs. 5 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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