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SWK 22, 1. August 1996, Seite 067

Vermietung von Superädifikaten

Die Vermietung von

Superädifikaten ist wie die Vermietung unbeweglicher Sachen zu behandeln – (§ 2 Abs. 3 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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