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SWK 22, 1. August 1996, Seite E 23

Schuldzinsen als Werbungskosten bei Veräußerungen

Schuldzinsen als Werbungskosten bei Veräußerungen (§§ 30, 31 EStG)

Michael Lang untersucht die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und gelangt zum Ergebnis, daß ein Abzug dieser bei den laufenden Einkünften nach §§ 25 bis 28 einerseits und bei der Veräußerung von Beteiligungen oder bei Spekulationseinkünften andererseits gesondert zu untersuchen ist. Hängen die Schuldzinsen sowohl mit den laufenden Einnahmen als auch mit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen zusammen, können sie doppelt abgezogen werden. (Artikel in FJ 1996, 123 f.)

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