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SWK 22, 1. August 1996, Seite R 66

Durchlauferregelung für KFZ

Bei der im Jahr 1987 geltenden Rechtslage konnte die

Durchlauferregelung für Kraftfahrzeuge dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Lieferer (Vorunternehmer) berechtigt war, eine – wenn auch nur geringfügige, seinen Aufschlag betreffende – Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen – (§ 4 Abs. 3 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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