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SWK 22, 1. August 1996, Seite 066

Durchlauferregelung für KFZ

Bei der im Jahr 1987 geltenden Rechtslage konnte die

Durchlauferregelung für Kraftfahrzeuge dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Lieferer (Vorunternehmer) berechtigt war, eine – wenn auch nur geringfügige, seinen Aufschlag betreffende – Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen – (§ 4 Abs. 3 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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