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Kauf von Investmentzertifikaten
• Der beim Kauf von ausgegebenen
Investmentzertifikaten gezahlte Teil des Ausgabepreises, der dem Ertragsausgleich entspricht, ist als Forderung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu behandeln – (§ 23 Investmentfondsgesetz)
Diese Forderung ist durch die – insoweit als Rückzahlung des "Einsatzes" zu wertende – Ausschüttung aus dem Investmentfonds getilgt worden. Nur der verbleibende Teil des Ausgabepreises hat zu Anschaffungskosten geführt, weswegen eine Teilwertabschreibung nicht vorzunehmen gewesen ist. (Abweisung)
(5 Erk. , 95/13/0041, 95/13/0042, 95/13/0043; , 95/15/0026)