Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 1996, Seite R 67

Volksmusik: Gewerbliche Tätigkeit

Eine

Volksmusikgruppe, die (laut Gutachten) Schlager, die mittels Klischeehaftigkeit, Banalität und billiger Effekte auf massenhafte Verbreitung ausgerichtet sind, darbietet, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus; ihre Einkünfte aus Deutschland und den USA sind in Österreich steuerpflichtig – (§ 22 Abs. 1 Z 3 EStG 1972), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden