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Hangrutsch
Hangrutsch (§ 34 Abs. 3 EStG)
Die Belastung erwächst nicht zwangsläufig, sondern ist Folge eines Verhaltens, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück angemietet hat im Bewußtsein, daß mit solchen Rutschungen zu rechnen ist. (RME 45 in ÖStZ 1996, 303)