Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 1996, Seite 023

Hangrutsch

Hangrutsch (§ 34 Abs. 3 EStG)

Die Belastung erwächst nicht zwangsläufig, sondern ist Folge eines Verhaltens, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück angemietet hat im Bewußtsein, daß mit solchen Rutschungen zu rechnen ist. (RME 45 in ÖStZ 1996, 303)

Daten werden geladen...