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Auflösung des negativen Kapitalkontos
Auflösung des negativen Kapitalkontos (§ 24 Abs. 2 EStG)
Die Besteuerung eines aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten resultierenden Veräußerungsgewinnes ist unbillig, wenn dem negativen Kapitalkonto Verluste zugrunde liegen, die der Steuerpflichtige wegen eines Ausgleichs- und Abzugsverbotes (in Deutschland bei gewerblicher Tierzucht) nicht hatte verrechnen können. (BFH , IV R 91/94)