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SWK 22, 1. August 1996, Seite 023

Grundstückshandel

Grundstückshandel (§ 23 EStG)

Erwirbt ein Steuerpflichtiger zwei Grundstücke, errichtet er darauf in Verkaufsabsicht jeweils ein Supermarktgebäude und veräußert er diese Grundstücke in zeitlichem Zusammenhang mit der Bebauung, liegt gewerblicher Grundstückshandel vor. Die vom BFH entwickelte "Drei-Objekt-Grenze" schließt dies nicht aus. (BFH , X R 255/93)

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