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SWK 22, 1. August 1996, Seite R 67

Ziviltechniker

Wenn ein

Ziviltechniker seine Ehegattin am Gewinn des Betriebes beteiligt, ohne daß die Ehegattin ein Unternehmerrisiko trifft, sind die Einkünfte weiter als Einkünfte aus selbständiger Arbeit festzustellen – (§ 22 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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