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SWK 22, 1. August 1996, Seite 067

Ziviltechniker

Wenn ein

Ziviltechniker seine Ehegattin am Gewinn des Betriebes beteiligt, ohne daß die Ehegattin ein Unternehmerrisiko trifft, sind die Einkünfte weiter als Einkünfte aus selbständiger Arbeit festzustellen – (§ 22 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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