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SWK 22, 1. August 1996, Seite R 66
Verfahren: Beweismittel
• Die Abgabenbehörde kann auch außerhalb eines Abgabenverfahrens gewonnene
Beweismittel heranziehen und verwerten – (§ 129 Krnt. LAO), (Abweisung)
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