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Bauordnung OÖ
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Wird in Linz bei einemAusbau eines Dachbodens die Wohn- oder Nutzfläche um mehr als 50 m2 vergrößert, ist der Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen vorzuschreiben - (§ 10 Abs. 9 OÖ BauO), (Abweisung)
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