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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite 092

Bauordnung OÖ

Wird in Linz bei einemAusbau eines Dachbodens die Wohn- oder Nutzfläche um mehr als 50 m2 vergrößert, ist der Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen vorzuschreiben - (§ 10 Abs. 9 OÖ BauO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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