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Zeitpunkt der Realisierung von Dividendenerträgen bei verbundenen Unternehmen
EuGH-Urteil bestätigt im wesentlichen bisherige Bilanzierungspraxis
Der EuGH hatte sich auf Antrag des deutschen BGH mit der Frage zu befassen, ob es gegen die in Art. 31 Abs. 1 lit. c, aa der 4. Richtlinie (Bilanzrichtlinie) vom (78/660/EWG) getroffene Regelung verstößt, daß nur die am Stichtag realisierten Gewinne ausgewiesen werden, wenn der Gewinnanspruch, der einer Muttergesellschaft aus einer von ihr beherrschten Tochtergesellschaft zusteht, bei ihr phasengleich, d. h. im Jahr der Gewinnentstehung aktiviert wird, wenn die Geschäftsjahre beider Unternehmungen deckungsgleich sind und die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung in einem Zeitpunkt beschließt, in dem die Prüfung des Jahresabschlusses der alleinbeteiligten Muttergesellschaft noch nicht abgeschlossen ist.
1. Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Der EuGH hat diese Fragen in seinem Urteil vom (Rs. C-234/94 Tomberger) bejaht und die phasengleiche Vereinnahmung von Dividenden mit den Vorschriften der 4. EG-Richtlinie als vereinbar angesehen. Er ist dabei den Ausführungen des EuGH-Generalanwalts, der die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten hatte, nicht gefolgt. Der Rechtsspruch des EuGH hat folgenden Wortl...