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Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft - Aktion 1996
Der Weg in die Selbständigkeit wird gefördert
Aufgrund einer Initiative des Wirtschaftsministeriums werden bis Ende 1996 neben der Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft zusätzlich noch 2,9 Mio. Schilling zur Verfügung gestellt. Die Administration der Begabtenförderung wird von den Bildungsabteilungen der Wirtschaftskammern in den jeweiligen Bundesländern zusammen mit dem Verein IFA (Verein zur Förderung des internationalen Fachkräfteaustausches) abgewickelt. Die endgültige Entscheidung über eine beantragte Förderung trifft ein gemischter Ausschuß aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer.
Wer ist antragsberechtigt?
Lehrabsolventen, also Personen, die eine betriebliche Berufsausbildung (Lehre) nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes aufgrund eines Lehrvertrages absolviert haben. Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Bildungsweges das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie wird die besondere Begabung nachgewiesen?
Im Regelfall muß der Bewerber eine Lehrabschlußprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt haben.
Was wird gefördert?
Einer der Schwerpunkte dieser Aktion ist es, alle facheinschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern, die als Vorbereitung auf die selbständige Ausübung einer ge...