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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite 519

Bewertung von Beteiligungen

(BMF) - Sachverhalt der Anfrage: Eine österr. KapGes plant das Eingehen einer Beteiligung an einer indischen KapGes. Die Vermögenseinlage soll durch die Zurverfügungstellung eines Fertigungs-Know-how aufgebracht werden. Das Know-how wird von der österreichischen Gesellschafterin weiterhin in ihrem Bereich verwendet. Die über mehrere Jahre verteilten Kosten des Transfers des Fertigungs-Know-how werden etwa 2 Mio. DM betragen.

Angefragt wird die Bewertung der Beteiligung an der indischen KapGes.

Würdigung:

Die Beurteilung hat ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Geht man davon aus, daß in der Nutzungsüberlassung eine Nutzungseinlage in die indische KapGes zu erblicken ist, scheidet das Fertigungs-Know-how aus dem Betriebsvermögen der österreichischen KapGes nicht aus. Zugewendet werden dann nur Nutzungen (Nutzungsvorteile) und nicht Wirtschaftsgüter, sodaß die Bestimmungen des § 6 Z 6 und § 6 Z 14 lit. b EStG nach geltender Verwaltungspraxis nicht anwendbar sind.

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (§ 203 Abs. 2 HGB). Im Anfragefall werden als Anschaffungskosten der Beteiligung im wesentlichen die Trans...

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