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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite 088

AgB: Kleidungskosten?

Auch für einen Beamten der Protokollabteilung des Bundeskanzleramtes sind die Kosten derbürgerlichen Kleidung keine abzugsfähigen Werbungskosten - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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