Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verein: Gemeinnützigkeit
•
Eine Voraussetzung fürGemeinnützigkeit eines Vereins ist, daß in der Satzung genau festgelegt ist, daß das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf - (§ 34 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
()