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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite A 524

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Factoring in Österreich

Ist die Differenzierung „echtes"/„unechtes" Factoring sachgerecht?

Mag. Kurt Schweighart

In der Literatur wird zwischen „echtem" und „unechtem" Factoring unterschieden. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen dieser Differenzierung sind gravierend, da beim „echten" Factoring gemäß herrschender Lehre die Factorbank keine Leistung i. S. d. UStG erbringt, während beim „unechten" Factoring die Factorbank eine Reihe von selbständigen sonstigen Leistungen erbringt, die z. T. umsatzsteuerpflichtig und z. T. umsatzsteuerbefreit sind. Relevant ist dies vor allem für das Recht auf Vorsteuerabzug, da gemäß Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, deren Auffassungen sich die österreichische Finanzverwaltung bekanntermaßen meist anschließt, die Factorbank beim „echten" Factoring nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Dieser Beitrag soll untersuchen, ob neben dieser Auslegungsvariante auch noch andere Interpretationsmöglichkeiten denkbar sind.

1. Definition von Factoring

Unter Factoring versteht man den Ankauf von Forderungen vor ihrer Fälligkeit durch eine Factorbank (i. d. F. Factor). Dabei erbringt der Factor – je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen:

• Finanzierung („Finance Factoring"),

• bestimmte Dienstleistungen wie z. B. Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso,

• D...

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