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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite 252

Steuertermine im Oktober

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 1996;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat August 1996;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 1996;

• Lohnsteuer für den Monat September 1996;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 1996;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 1996;

• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerähnlich und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat August 1996;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat September 1996;

• Einkommensteuer, Sondervorauszahlung gemäß § 121 Abs. 2 EStG 1988.

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