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Amtshilfe bei Auslandssachverhalten
(SWK) - Nach Auffassung der Finanzverwaltung besteht im Verhältnis zum Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Die jüngere Rechtsprechung relativiert dies allerdings: Soweit der Finanzverwaltung die Möglichkeiten der internationalen Amtshilfe zur Verfügung stehen, hat sie zunächst den Amtshilfeweg zu beschreiten. Die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen kommt erst dann zum Tragen, wenn diese Versuche vergeblich sind. Univ.-Ass. Josef Schuch nimmt zu dieser jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung in einem Beitrag, der in der September-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer & Wirtschaft International" (SWI) veröffentlicht ist, Stellung.