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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite R 88

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Bei der Heranziehung des Geschäftsführers einer GmbH zurHaftung für Abgabenschulden der GmbH hat die Umsatzsteuer keine Sonderstellung - (§ 9 Abs. 1 BAO)

„Wie aus der Entscheidung über die Haftung für Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe . . . erkennbar ist, ging die belangte Behörde . . . davon aus, daß für die Entrichtung von Abgaben keine Mittel zur Verfügung standen. Dessenungeachtet wies die belangte Behörde die Berufung hinsichtlich Haftung für Umsatzsteuer mit der Begründung ab, daß die Umsatzsteuer mit den Preisen vereinnahmt werde und damit für die Entrichtung zur Verfügung stehe. Diese in der Judikatur des VwGH begründete Auffassung wurde jedoch mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom , 91/13/0037, 91/13/0038, nicht mehr aufrechterhalten. Nach diesem Erkenntnis . . . ist das Verschulden des Geschäftsführers im Zusammenhang mit der Haftung für Umsatzsteuer wie bei anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) zu beurteilen. Im Hinblick auf die Feststellung über die Mittellosigkeit der Gesellschaft erweist sich somit der angefochtene Bescheid insoweit als inhaltlich rechtswidrig, als damit über die Haftung des Bes...

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