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GrESt: Bemessung
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Die Kosten vonKiesschüttung und Planierungsarbeiten, die der Käufer eines Grundstückes dem Verkäufer in Auftrag gibt, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - (§ 2 Abs. 1 GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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