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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite R 89

GrESt: Bemessung

Die Kosten vonKiesschüttung und Planierungsarbeiten, die der Käufer eines Grundstückes dem Verkäufer in Auftrag gibt, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - (§ 2 Abs. 1 GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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