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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite T 247

Neuerungen bei den Werkvertragsregelungen

Neuerungen bei den Werkvertragsregelungen

Anhebung der SV-Geringfügigkeitsgrenze auf 7000 S, Freibetrag für die Abzugsteuer 8000 S/Vertrag und Monat

(SWK/apa) Nach mehrwöchigen Verhandlungen ist es am 18. September doch noch zu einer Einigung der Koalitionsparteien hinsichtlich der Werkvertragsregelung gekommen. Die umstrittene und von Experten heftig kritisierte Werkvertragsregelung bleibt bestehen, die Sozialversicherungspflicht wird von 3600 S auf 7000 S pro Vertrag und Monat angehoben. Für die Abzugsteuern wird ein Freibetrag von 8000 S eingeführt. Am ersten Sitzungstag des Nationalrates, dem 19. September, wurde ein Initiativantrag der Koalitionspartner zur Novellierung der entsprechenden Gesetze eingebracht. Die Behandlung im Sozialausschuß wird voraussichtlich am 25. September erfolgen, die Beschlußfassung im Plenum des Nationalrates ist für den 2. Oktober geplant.

SV-Geringfügigkeitsgrenze rückwirkend per 1. Juli geändert

Die Sozialversicherungs-Geringfügigkeitsgrenze für Werkverträge wird rückwirkend per 1. Juli von derzeit 3600 auf 7000 S angehoben werden. Für bereits angemeldete Werkverträge aus den Sommermonaten mit mehr als 3600 S, aber weniger als 7000 S Honorar monatlich...

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