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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 080

Mietzinsbeihilfe: Bewilligung

Mietzinsbeihilfeist nicht zu bewilligen, wenn dem Mieter schon bei Abschluß des Mietvertrages die Belastung der Mietwohnung bekannt war - (§ 107 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0272)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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