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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 460

Der Einfluß von Strafurteilen auf das Abgabenverfahren (Kotschnigg)

Dr. Michael Kotschnigg

Untersuchung und Darstellung der möglichen Fallgruppen

VON DR. MICHAEL KOTSCHNIGG

Strafurteile sind für Abgabenverfahren in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung: zum einen durch die Bindung der Abgabenbehörden an Vorfragenentscheidungen (§ 116) und - eine Spielart davon - an den Spruch von Strafurteilen und andererseits durch das Einfließen von Inhalten eines Strafverfahrens in die abgabenrechtliche Beweiswürdigung. Diese drei Fallgruppen unterscheiden sich in den Voraussetzungen und den Konsequenzen; gemeinsam ist aber das Erfordernis des rechtskräftigen Abschlusses des Strafverfahrens.

Im folgenden geht es (lediglich) darum, diese Fallgruppen näher zu beleuchten. Damit ist das Thema dieses Beitrages bereits umrissen. In negativer Hinsicht folgt daraus, daß sonstige Bindungswirkungen nicht untersucht werden. Das gilt für die Bindung der Abgabenbehörden an andere (als strafrechtliche) Entscheidungen ebenso wie für eine Bindung anderer Behörden oder Gerichte an Steuerbescheide.

1. Die erste Fallgruppe: Die Entscheidung über Vorfragen durch Strafbehörden

1. 1. Exkurs: Zwei Rechtswirkungen einer behördlichen Entscheidung: Bestandskraft und Verbindlichkeit

1.1.1. Bestandskraft

Beschei...

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