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GrESt Befreiung: Arbeiterwohnstättenbaues
• Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegenArbeiterwohnstättenbauesgeht nicht verloren, wenn innerhalb der 8-Jahres-Frist der Ausbau eines Dachbodenraumes, durch den die Gesamtnutzfläche von 130 m2 überschritten wird, geplant, aber noch nicht durchgeführt ist - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0016)