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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite A 437

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen*)

*) Die hier wiedergegebenen Texte sind originalgetreue Zitate aus Anfragebeantwortungen durch Fachabteilungen des Bundesministeriums für Finanzen. Die Namen der Anfrager sowie die Geschäftszahl der Erledigung sind der SWK nicht bekannt; über die hier abgedruckten Texte können daher von der Redaktion keine weiteren Auskünfte erteilt werden. In Klammer beigefügt ist das Datum der Erledigung durch die BMF-Fachabteilung. (SWK)

Auflösung eines steuerfreien Betrages für Mietzinsreserven bei fideikommissarischer Substitution (§ 28 Abs. 5 EStG)

(BMF) - Bei der Fortführung der gebildeten Mietzinsreserve wird lediglich auf den Erwerb von Todes wegen abgestellt. Eine Einschränkung hinsichtlich des genauen Vorganges bei diesem Erwerb wird nicht vorgenommen. Da auch nach herrschender Ansicht der Erwerb des Nacherben im Fall einer fideikommissarischer Substitution ein Erwerb von Todes wegen ist, unterbleibt die Auflösung der gebildeten Mietzinsreserve. (

Verlängerung der Spekulationsfrist; Nachversteuerung gemäß § 28 Abs. 7 EStG; Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG

(BMF) - Angefragter Sachverhalt

Im Jahre 1985 Erwerb eines Miethauses ("Zinsha...

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