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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 081

Zustellung zu eigenen Handen

Bei einerZustellungzu eigenen Handen bewirkt die Anwesenheit des Adressaten an seiner Abgabestelle auch nur an einem Tag der beiden Zustellversuche, daß die anschließende Hinterlegung als rechtswirksame Zustellung gilt - (§ 21 ZustellG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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