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Verdeckte Gewinnausschüttung
• Die Zahlung einer GmbH als Entschädigung für die Entwertung eines gepachteten Grundstückes an die Verpächter, die Gesellschafter der Muttergesellschaft sind, ist keineverdeckte Gewinnausschüttung- (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0046)