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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite E 22
BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
Keine Nachsicht von Umsatzsteuer (§ 236 BAO)
Wird bei einer Exportlieferung der erforderliche Ausfuhrnachweis nicht erbracht und nur deshalb Umsatzsteuer vorgeschrieben, dann rechtfertigt dies keine Nachsicht ().