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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite A 438

Verhältniswahrende Realteilung

(BMF) – Eine der verhältniswahrenden Spaltung im Sinne des Art. VI UmgrStG logisch vergleichbare verhältniswahrende Realteilung einer Personengesellschaft dahingehend, daß Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 2 in eine von den Gesellschaftern der übertragenden Personengesellschaft im gleichen Beteiligungsverhältnis gegründete Personengesellschaft übertragen wird, fällt unter Art. V UmgrStG. Der in § 27 Abs. 1 UmgrStG geforderte Untergang von Gesellschafterrechten ist auch in diesem Fall dadurch gegeben, daß sich zwar an der relativen Beteiligung aller Gesellschafter an der übertragenden Personengesellschaft nichts ändert, daß aber der mit der Teilung verbundene Vermögensabgang bilanzbündeltheoretisch als Aufgabe von Gesellschafterrechten – vergleichbar einer alle Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft treffenden Kapitalherabsetzung – darstellt. (

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