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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite B 27

Grenzen der Erlagscheinwerbung (Heidinger)

Dr. Markus Heidinger

Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes definiert die Grenzen der zulässigen Erlagscheinwerbung neu

VON DR. MARKUS HEIDINGER

Eine Entscheidung des wettbewerbsrechtlichen Senates des Obersten Gerichtshofes vom , 4 Ob 98/94, hat die Erlagscheinwerbung einer Fachbuchhandlung für wettbewerbsrechtlich zulässig erachtet. Die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Erlagscheinwerbung nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. 448/1984 (UWG), ist allerdings nicht immer einfach.

Der OGH hat in verschiedenen Fällen der Erlagscheinwerbung einen Verstoß gegen § 1 UWG (Handlungen gegen die guten Sitten) und § 2 UWG (Irreführung) darin erblickt, daß Werbemaßnahmen so getarnt wurden, daß sie dem Umworbenen nicht als Werbung erkennbar waren, so z. B. die Werbung für Einschaltungen in ein privates Telex-Verzeichnis mit Erlagscheinen ohne unmißverständlichen Hinweis darauf, daß bloß ein Angebot unterbreitet wird. Nachfolgend soll anhand einiger ausgewählter Entscheidungen die Entwicklung der Judikatur nachgezeichnet werden.

1. Telefon-Branchenverzeichnis

In einer Entscheidung vom , 4 Ob 357/63, wurde die Werbung für ein privates Telefon-Branchenverzeichnis durch Verw...

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