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Grenzen der Erlagscheinwerbung (Heidinger)
Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes definiert die Grenzen der zulässigen Erlagscheinwerbung neu
VON DR. MARKUS HEIDINGER
Eine Entscheidung des wettbewerbsrechtlichen Senates des Obersten Gerichtshofes vom , 4 Ob 98/94, hat die Erlagscheinwerbung einer Fachbuchhandlung für wettbewerbsrechtlich zulässig erachtet. Die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Erlagscheinwerbung nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. 448/1984 (UWG), ist allerdings nicht immer einfach.
Der OGH hat in verschiedenen Fällen der Erlagscheinwerbung einen Verstoß gegen § 1 UWG (Handlungen gegen die guten Sitten) und § 2 UWG (Irreführung) darin erblickt, daß Werbemaßnahmen so getarnt wurden, daß sie dem Umworbenen nicht als Werbung erkennbar waren, so z. B. die Werbung für Einschaltungen in ein privates Telex-Verzeichnis mit Erlagscheinen ohne unmißverständlichen Hinweis darauf, daß bloß ein Angebot unterbreitet wird. Nachfolgend soll anhand einiger ausgewählter Entscheidungen die Entwicklung der Judikatur nachgezeichnet werden.
1. Telefon-Branchenverzeichnis
In einer Entscheidung vom , 4 Ob 357/63, wurde die Werbung für ein privates Telefon-Branchenverzeichnis durch Verw...