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GrESt: Eigentumswohnung
• Wenn im Anwartschaftsvertrag über eineEigentumswohnungzwei Personen genannt werden und im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag nur mehr eine dieser Personen aufscheint, so hat der nicht mehr Genannte für den halben Kaufpreis Grunderwerbsteuer zu entrichten - (§ 4 Abs. 1 Z 3 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
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