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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 77

GrESt: Eigentumswohnung

Wenn im Anwartschaftsvertrag über eineEigentumswohnungzwei Personen genannt werden und im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag nur mehr eine dieser Personen aufscheint, so hat der nicht mehr Genannte für den halben Kaufpreis Grunderwerbsteuer zu entrichten - (§ 4 Abs. 1 Z 3 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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