Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 077

GrESt: Eigentumswohnung

Wenn im Anwartschaftsvertrag über eineEigentumswohnungzwei Personen genannt werden und im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag nur mehr eine dieser Personen aufscheint, so hat der nicht mehr Genannte für den halben Kaufpreis Grunderwerbsteuer zu entrichten - (§ 4 Abs. 1 Z 3 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...